Hinweis bei Anfragen wegen eines (Teil-)Erlasses und der Kappung der Kirchensteuer

Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart beschließt den Haushalt der Diözese. Für einen (Teil-)Erlass und die Kappung der Kirchensteuer ist er jedoch nicht zuständig. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrer Anfrage, ob ein Sachverhalt vorliegt, der bei der Kirchensteuer (teil-)erlassbegünstigt ist und ob sich die Kappung der Kirchensteuer überhaupt betragsmäßig entlastend auswirkt, an die Hauptabteilung XV - Finanzen und Vermögen; Abteilung Haushalt, Controlling und Kirchensteuerfragen im Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg: 07472 / 169 -313 oder -596 E-Mail: kirchensteuer(at)bo.drs.de

Stabsstelle Steuerrecht

Durch Änderungen im Steuerrecht, insbesondere durch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, durch das Europarecht und den neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), wurden umsatzsteuerrechtliche Verpflichtungen auf alle katholischen kirchlichen Rechtspersonen öffentlichen Rechts auf dem Territorium der Diözese Rottenburg-Stuttgart ausgeweitet. Alle katholischen kirchlichen Rechtspersonen des öffentlichen Rechts auf dem Territorium der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind verpflichtet, diese umsatzsteuerrechtlichen Neuregelungen ab dem 01.01.2021 anzuwenden. In diesem Zusammenhang sind die gesamten steuerlich relevanten Sachverhalte und Verhältnisse bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart und den von ihr verwalteten und beaufsichtigten kirchlichen Rechtspersonen nach diesen Bestimmungen rechtskonform zu qualifizieren und zu regeln.

Um den steuerrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, wurde im Bischöflichen Ordinariat die Stabsstelle Steuerrecht eingerichtet und ein „Tax Compliance Management System“ aufgebaut. Es handelt sich hierbei um ein umfassend organisiertes Verfahren, um alle steuerrelevanten Angelegenheiten der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Bischöflichen Ordinariat professionell, zeitgerecht und dem geltenden Steuerrecht entsprechend zu bearbeiten. Die Stabsstelle Steuerrecht ist für dieses „Tax Compliance Management System“ im Bischöflichen Ordinariat im Zusammenwirken mit der Diözesanjustitiarin (insbesondere bei Grundsatz- und Verfassungsfragen) zuständig.

Leitung:
Silke Horn

Kontakt:

Postanschrift
Bischöfliches Ordinariat
Stabsstelle Steuerrecht
Postfach 9
72101 Rottenburg am Neckar

Telefon: 07472 169-930
Telefax: 07472 169-727
E-Mail: steuerrecht(at)bo.drs.de

Bitte Fragen und Anträgen zur Kirchsteuer an kirchensteuer(at)bo.drs.de senden (vgl. obigen Hinweis).

Hausanschrift
Bischöfliches Ordinariat
Stabsstelle Steuerrecht
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar